Nutzung:
An der Wiese grenzen unterschiedliche Nutzungsinteressen unmittelbar aneinander.
Konflikte entstehen zwischen Erholungsnutzung, Landwirtschaft, Siedlungstätigkeit,
Kleingartenanlagen sowie Trinkwassergewinnung. Trotzdem haben sich Elemente
der traditionellen Nutzung erhalten: man findet extensiv genutzte Obstgärten
und wenige Magerwiesen, Wassergräben und Hecken.
Trotz aller Eingriffe konnten sich typische Auwaldpflanzen wie der Festknollige
Lerchensporn (Corydalis solida), Gelbes Windröschen (Anemone ranunculoides),
Wald-Gelbstern (Gagea lutea) und lokale Kleinarten des Gold-Hahnenfusses
(Ranunculus auricomus) halten. Rahmenbedingungen:
Fast das gesamte Schwerpunktgebiet ist gleichzeitig Grundwasserschutzgebiet.
Teile südlich der Wiese sind ausserdem Naturschutzreservat. Angrenzend
an das Reservat liegt ein Feuchtbiotop, welches ins nationale Inventar
der Amphibienlaichgebiete der Schweiz aufgenommen wurde. Nördlich
der Wiese auf deutscher Seite liegt ein kleiner Streifen, der als Landschaftsschutzgebiet
ausgewiesen wurde. Die Ausweisung der Kiesgrube Käppelin
zum Naturschutzgebiet erfolgte 2003.
Im Frühjahr 2001 wurden von den Anliegergemeinden (Weil am Rhein,
Riehen und Basel-Stadt) die Richtlinien des „Landschaftspark Wiese“
unterzeichnet. Es handelt sich um einen grenzüberschreitenden Landschaftsentwicklungsplan/Richtplan,
welcher konkrete Massnahmenvorschläge zur Aufwertung des Gebietes
enthält.
|
|
Ziele:
- Sichern von Pionierstandorten, die Ersatzlebensraum für Tier- und
Pflanzenarten der natürlichen Flussaue sind
- Erhalten und entwickeln von Flächen und Landschaftselementen traditioneller
Nutzungsformen: Wassergräben, Wässermatten und Magerwiesen
- Aufwertung der Wiese und Erhaltung bzw. Entwicklung der zugehörigen
Flusslandschaft unter Berücksichtigung aktueller Nutzungen (Trinkwasserentnahmen)
- Förderung der Gewässerentwicklung durch strukturelle Aufwertungsmassnahmen
am Gewässerbett und am Gewässerufer der Wiese, sowie weiterer
kleiner Fliessgewässer, die in der Aue verlaufen
- Keine weitere Ausdehnung von Flächen mit Familiengärten bzw.
keine weitere Bebauung der Aue
- Lenkung der Erholungsnutzung unter Bewahrung der Eigenart des Landschaftsraumes
- Fördern historischer Waldbetriebsformen und strukturreicher Waldränder
- Herstellen von Vernetzungslinien zum Krebsbach bzw. zum Rheinufer
|